Verwaltung von vermieteten Objekten für Ein- und Mehrfamilienhäuser, größere Wohnanlagen oder auch vermietete Eigentumswohnungen.
Verwaltung von einzelnen Mietwohnungen oder Teileigentum.
Verwaltung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Gewerbeeinheiten, die an Dritte vermietet werden und einem oder mehreren Eigentümern gehören aber nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz